ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug zulassen, das früher auf Sie im Landkreis Oldenburg zugelassen war

Zulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges, das früher auf Sie im Landkreis Oldenburg zugelassen war

1. einen ausgefüllten Zulassungsantrag + Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
2. Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung *
3. Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) oder EVB-Nummer
4. Fahrzeugbrief
5. entwerteter Fahrzeugschein
6. TÜV-Bescheinigung
7. AU-Bescheinigung
8. Kennzeichen (falls noch vorhanden)

 

*Bei Zulassung für eine andere Person sind dessen schriftliche Vollmacht und dessen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen! Bei juristischen Personen ist eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o. ä. vorzulegen!