ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen ist

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen ist

1. einen ausgefüllten Zulassungsantrag + Einzugsermächtigung
2. Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung *
3. Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte)
4. Fahrzeugbrief
5. Fahrzeugschein
6. TÜV-Bescheinigung
7. AU-Bescheinigung
8. Kennzeichen (wenn neue Nummer gewünscht)

 

Zeichenerklärung:
1) Die vorhandenen Kennzeichen müssen zum Entstempeln vorgelegt werden.

*Bei Zulassung für eine andere Person sind dessen schriftliche Vollmacht und dessen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen! Bei juristischen Personen ist eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o. ä. vorzulegen!