ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug zulassen, das früher auf einen anderen Halter außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen war

Zulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges, das früher außerhalb des Landkreises Oldenburg auf einen anderen Halter zugelassen war

1. einen ausgefüllten Zulassungsantrag + Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
2. Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung *
3. Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) oder EVB-Nummer
4. Fahrzeugbrief
5. entwerteter Fahrzeugschein
6. TÜV-Bescheinigung
7. AU-Bescheinigung

 

*Bei Zulassung für eine andere Person sind dessen schriftliche Vollmacht und dessen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen! Bei juristischen Personen ist eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o. ä. vorzulegen!