den Fahrzeugbrief/-schein nach Wohnungswechsel oder Namensänderung berichtigen

Berichtigung des Fahrzeugbriefs/-scheins nach Wohnungswechsel oder Namensänderung

1. Gültiger Personalausweis. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung *
2. Fahrzeugbrief
3. Fahrzeugschein
4. TÜV-Bescheinigung
5. AU-Bescheinigung

 

*Bei Zulassung für eine andere Person sind dessen schriftliche Vollmacht und dessen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen! Bei juristischen Personen ist eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o. ä. vorzulegen!