eine Umweltplakette/Feinstaubplakette

Umweltplakette / Feinstaubplakette

Ab 01.03.2007 gilt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Umweltplaketten / Feinstaubplaketten.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart.
Die Umweltplakette / Feinstaubplakette erhalten Sie gegen Gebühr beim Landkreis Oldenburg, bei allen technischen Prüfstellen sowie teilweise bei den AU-Werkstätten. Bei den Kfz-Außenstellen ist die Plakette nicht erhältlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Oldenburg unter der Tel.-Nr. 04431/85-238.