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Seniorenförderung

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird Seniorenarbeit nach der „Richtlinie der Gemeinde Hude (Oldb) für die Seniorenarbeit“ gefördert.

Nach dieser Richtlinie sind Senioren alle, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Einen Antrag auf Seniorenförderung können stellen:

Vereine, Gruppen, Organisationen und sonstige Vereinigungen, die

  • ihren Sitz in der Gemeinde Hude (Oldb) haben,
  • mindestens 20 Mitglieder haben
  • Seniorenarbeit im Sinne der Richtlinie betreiben

Am Anfang jeden Jahres werden den Vereinen, Gruppen, Organisationen und sonstigen Vereinigungen, die bei der Gemeinde Hude (Oldb) erfasst sind, die Antragsvordrucke für die Seniorenförderung zugeschickt.

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