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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

Allgemeine Informationen

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Für Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist der Zweckverband Kommunalservice Nordwest zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes. Wenden Sie sich bitte bei entsprechenden Fragen an die Tel. Nr. 04222/94650 oder an die Internetadresse info@kommunalservice-nw.de .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

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