Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B liegt weiterhin bei 360 v. H. und ab dem 01.01.2024 beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 380 v. H..
Die Straßenreinigungsgebühr wird ab dem 01.01.2024 mit 1,26 € je Frontmeter festgesetzt. Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2024 50,00 € für den ersten Hund, 75,00 € für den zweiten und 100,00 € für jeden weiteren Hund.
Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben aufgrund der Gebührensatzung des Landkreises Oldenburg für das Jahr 2024 unverändert. Die einzelnen Abfallbeseitigungsgebühren im Landkreis Oldenburg sind hier aufgelistet (Webseite des Landkreises Oldenburg).
Die gelben Tonnen werden nicht auf dem Abgabenbescheid aufgeführt. Für Mehr- oder Minderbedarf an gelben Tonnen oder defekten gelben Tonnen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Fa. Bohmann. Kontaktmöglichkeiten sind:
Telefon: 04402/1011, E-Mail: gelbe-tonne-ol@bohmann-gruppe.de.
Weitere Informationen zum Thema gelbe Tonne finden Sie hier (Webseite des Landkreises Oldenburg).
Für Mehr-oder Minderbedarf an Restmüll-, Bio und Papiertonnen oder defekten Restmüll-, Bio und Papiertonnen wenden Sie sich bitte zunächst an das Bürger Service Büro unter Telefon 04408/9213-50, Fax 04408/9213-96 oder buergerservicebuero@hude.de, da hier ein gesonderter Auftrag seitens der Gemeinde an die Firma Bohmann zu erstellen ist.