Allgemeines zum Standesamt
Derzeit ist Ihre Trauung gewährleistet, das Standesamt behält sich jedoch vor, den vorgemerkten Trauraum (Klosterremise, Wassermühle oder Rathaus) ggf. noch zu tauschen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Zuzüglich zu dem Brautpaar und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin sollen in der Klosterremise maximal acht Personen der Trauung beiwohnen. Für das Trauzimmer im Rathaus gilt eine Begrenzung auf 20 Personen, inklusive des Brautpaares und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Für die Wassermühle wird die Personenzahl auf insgesamt 30 Personen begrenzt.
Weitere Standesamtsangelegenheiten
Viele glauben, im Standesamt könne ausschließlich geheiratet werden. Aber tatsächlich begleitet das Standesamt Sie durch Ihr ganzes Leben. Beginnend mit der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören auch:
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
- Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Nachbeurkundung bei einer Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalls im Ausland
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- Vaterschaftsanerkennung