Sie sind hier:

Befähigungsnachweis für das Befördern von Tieren

Allgemeine Informationen

Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km befördert bzw. betreut, benötigt nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag grundsätzlich von dem für die Arbeitsstelle des Antragstellers zuständigen Veterinäramt erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
  • Passbild
« zurück