Ab sofort ist auch ein Direktversand an den Bürger möglich, für diesen Versand wird dann eine separate Gebühr in Höhe von 5,10 fällig. Die Umstellungsgebühr beträgt dann insgesamt 30,40 €.
Die Papierführerscheine werden dann mit einem Befristungsdatum
(6 Wochen ab Antragstellung) versehen. Die Zustellung erfolgt per Einwurfeinschreiben.
Umtauschfristen:
Anhand Ihres Geburtsjahres können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.01.2025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033