Der Landkreis Oldenburg fördert Dachbegrünungen als freiwillige kommunale Maßnahme. Mit der vorläufigen Förderrichtlinie für die Gewährung einer Zuwendung zur Errichtung einer Dachbegrünung soll vorrangig ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas im Landkreis Oldenburg geleistet werden. Begrünte Dächer reduzieren durch Verdunstung die sommerliche Hitzebelastung und verringern das Rückstrahlvermögen der Dachoberfläche. Die Bindung von feinen Staub- und Schadstoffpartikeln aus der Luft verbessern die Luftqualität im Landkreis Oldenburg. Dachbegrünungen dienen Insekten als Lebensraum und das Niederschlagswasser wird nach der Verdunstung dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt bzw. verzögert abgeleitet. Diese vorläufige Förderrichtlinie soll dem Ziel dienen, die Verbreitung von Dachbegrünungen im Kreisgebiet voranzutreiben. Für Begrünungsmaßnahmen geeignete Flächen können im digitalen Gründachkataster des Landkreises Oldenburgs unter Solarportal LK Oldenburg (ipsyscon.de) ermittelt werden.
Den Link zum Online-Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/klimaschutz/foerderprogramme/