Der bisherige Kinderreisepass kann nicht mehr beantragt werden. Seit dem 01.01.2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Der aktuelle Kinderreisepass kann genutzt werden, bis dieser nicht mehr gültig ist, nach dem 31.12.2023 wird dieser auch nicht mehr verlängert.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, Schweiz, Lichtenstein sowie für Pauschalreisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Ausweisdokument erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweis für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig, Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass die Identität des Ausweisinhabers eindeutig festgestellt werden kann. Ist dieses nicht mehr der Fall, so muss ein neuer Ausweis/Reisepass beantragt werden.
Für den Antrag auf Reisepass oder Personalausweis wird ein biometrisches Passbild benötigt. Wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist, werden Fingerabdrücke erfasst. Ab 10 Jahre ist die Unterschrift des Kindes, die Unterschriften der Sorgeberechtigten und eine Geburtsurkunde erforderlich.